Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Ihre Anwaltskanzlei für Privatkonkurs in Baden bei Wien

Viele Menschen geraten durch Schicksalsschläge in einen Privatkonkurs. Gesundheitliche Probleme, der Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidungen oder familiäre Probleme lösen eine existenzbedrohende finanzielle Krise aus, die sie alleine schwer bis gar nicht bewältigen können. Wir unterstützen Sie, wenn Sie von einem Schuldenregulierungsverfahren betroffen sind!

Wagen Sie mit uns den Neubeginn. In einem kostenlosen Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation. Wir suchen stets nach der besten Lösung. Mal ist das eine außergerichtliche Einigung, mal eine gerichtliche Entschuldung. Wichtig ist für Sie zu wissen: Es gibt immer eine Lösung, egal wie ausweglos Ihnen Ihre Situation aktuell auch erscheinen mag.

Außergerichtliche Entschuldung und außergerichtlicher Ausgleich

Eine außergerichtliche Einigung kann aus Ratenvereinbarungen, Abschlagszahlungen, Zinssenkungen, Stundungen oder Umschuldungen bestehen. Wir erarbeiten ein für Sie realistisches Konzept. Dabei unterstützen wir Sie auch mit unseren guten Kontakten zu Banken, Betriebsberatern und Steuerexperten.

Ist auch langfristig eine Tilgung der Gesamtverbindlichkeiten unmöglich, kann eventuell ein außergerichtlicher Ausgleich erzielt werden. Das setzt voraus, dass alle Gläubiger diesem Ausgleich zustimmen. Der außergerichtliche Ausgleich ist auch Voraussetzung für ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren vor dem zuständigen Bezirksgericht.

Schuldenregulierungsverfahren – der gerichtliche Weg

Das Schuldenregulierungsverfahren dauert normalerweise vier bis sechs Monate und wird vor den Bezirksgerichten geführt. Das Gericht stimmt dabei über einen vorher erarbeiteten Zahlungsplan ab, der Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht. Wird der Zahlungsplan rechtsgültig, wird das Schuldenregulierungsverfahren aufgehoben und der Schuldner verfügt wieder frei über sein Vermögen. Maximal sieben Jahre lang zahlt er seine Raten ab.

Wird der Zahlungsplan abgelehnt, kommt es zum Abschöpfungsverfahren. Dabei werden die pfändbaren Teile des Einkommens fünf Jahre lang an einen Treuhänder überwiesen. Dann kommt es zu einer Restschuldbefreiung. Nutzen Sie unsere Expertise für die Abwicklung Ihres Privatkonkurses – vom kostenlosen Erstgespräch bis zur Restschuldbefreiung. Wir betreuen Sie bei allen Schritten professionell.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem Privatkonkurs? Kontaktieren Sie uns jetzt!

Zum Seitenanfang