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Neue Informationspflichten auf Geschäftspapieren seit 1.1.2007
Mit 1.1.2007 ist das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft getreten. § 14 UGB legt nunmehr fest, welche Informationen ein in das Firmenbuch eingetragenes Unternehmen auf seinen Geschäftspapieren, Bestellscheinen und auf seiner elektronischen Kommunikation (email, Newsletter, Website) anzuführen hat.
Konkret muss angeführt werden:
- Firma
- Rechtsform
- Sitz der Gesellschaft/des Unternehmens
- Firmenbuchnummer
- Firmenbuchgericht
- Bei Einzelunternehmern den bürgerlichen Namen (falls dieser nicht mit der Firma ident ist)
- Bei Genossenschaften die Art der Haftung
Für Kapitalgesellschaften (zB GmbH) gelten die neuen Informationspflichten ausnahmslos seit 1. Jänner 2007, alle anderen Unternehmen können die Umstellung ihrer Geschäftspapiere noch bis 31.12.2009 vornehmen.
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