Entschuldung
A) Unternehmer
Im Gegensatz zur allgemeinen Meinung ist ein Insolvenzverfahren
(Ausgleich oder Konkurs) dem Ende eines Unternehmens oder einer
Existenz nicht gleich zu setzen. Vielmehr ist das
Ausgleichsverfahren jedenfalls und das Konkursverfahren primär
auf Sanierung gerichtet und bietet entsprechende Möglichkeiten.
Vorbereitung des Verfahrens:
Richtige Vorgangsweise unmittelbar vor Überreichung
des Antrags
Ausarbeitung der für den Antrag notwendigen Unterlagen
Erstellung des Antrages
Betreuung während des Verfahrens:
Teilnahme
an Tagsatzungen
Ausarbeitung eines Zwangsausgleichsvorschlages
Kontakt zu Gerichten, Behörden und Gläubigern
Wir erarbeiten
für unsere Mandanten realisierbare (Zwangs-)
Ausgleichsvorschläge und treten für unsere Mandanten
in umfangreiche Verhandlungen mit den stimmberechtigten Gläubigern
(insbesondere mit Finanzamt, Gebietskrankenkasse, Hausbank und
Lieferanten).
Auf diesem Wege können wirtschaftlich angeschlagene
aber grundsätzlich lebensfähige Unternehmen durchwegs gerettet
und saniert werden.
B) Private
Im Bereich des Privatkonkurses bieten
wir unseren Mandanten zu den oben dargestellten Tätigkeiten Unterstützung
bei der Erarbeitung von Zahlungsplänen und geben auch in
einem allfälligen Abschöpfungsverfahren umfassende
Betreuung.
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