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Rechtstipps

AGB

Insolvenz
  a.) Grundlagen
  b.) Sanierung
  c.) Reorganisation
  d.) Entschuldung
  e.) Liquidation

Grundlagen

Für den Betroffenen ist es oft nicht leicht zu erkennen, ob die Voraussetzungen für eine Insolvenz gegeben sind.

Eine Insolvenz liegt dann vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder - bei Kapitalgesellschaften oder kapitalistischen Personengesellschaften überschuldet ist.

Von Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn ein nicht bloß vorübergehender sondern dauernder Mangel an Zahlungsmitteln besteht, der den Schuldner hindert, seine fälligen Schulden zu bezahlen. Zahlungsunfähigkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Bei juristischen Personen, bei Verlassenschaften sowie bei Handelsgesellschaften bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (etwa GmbH & Co KG), ist auch die Überschuldung ein Konkursgrund. Überschuldung liegt verkürzt dargestellt - bei Überwiegen der Passiva über die Aktiva und einer negativen Fortbestehensprognose vor, sofern überdies das nach Liquidationswerten zu bewertende Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger im Liquidationsfall nicht ausreicht. Die insolvenzrechtlich relevante Überschuldung erfordert somit neben der rechnerischen (buchmäßigen) Überschuldung eine negative Fortbestehensprognose.

Ist ein Insolvenztatbestand gegeben, ist jeder Gläubiger berechtigt, einen Konkursantrag über das Vermögen des Schuldners zu stellen.

Aus Sicht des Schuldners ist es besonders wichtig, die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag zu erkennen. Der Schuldner ist verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 60 Tage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung einen Konkursantrag zu stellen. Wird dies vom Schuldner verabsäumt, so drohen nicht unerhebliche Haftungen, insbesondere für die vertretungsbefugten Organe der Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer, Vorstände,...).

Mit Verweis auf die dargelegten Sanierungsmöglichkeiten in einem Insolvenzverfahren ist bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung dringend angeraten, ein Insolvenzverfahren durch einen entsprechenden Antrag anzustreben.

 

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