Tröthandl Rupprecht Schenz Haider Rechtsanwälte OEG
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Rechtstipps

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Insolvenz
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  d.) Entschuldung
  e.) Liquidation

Reorganisation

Das Reorganisationsverfahren stellt eine relativ junge Sanierungsmöglichkeit dar und ist ein Verfahren zur Insolvenzprophylaxe. Es steht jenen Unternehmen offen, die zwar einer Reorganisation bedürfen, bei denen jedoch noch keine materielle Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) eingetreten ist.

Im Rahmen dieses gerichtlichen Verfahrens, welches ohne öffentliche Bekanntmachungen und sohin äußerst diskret abgewickelt wird, wird in Zusammenarbeit mit einem Reorganisationsprüfer ein Reorganisationsplan erstellt. Neben flankierenden zivilrechtlichen Maßnahmen soll dieser die Sanierung des Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht bewirken. Bei dieser Vorgangsweise begleiten wir unsere Mandanten durch das gesamte gerichtliche Verfahren und insbesondere bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Reorganisationsplanes.

Achtung: Ist Reorganisationsbedarf objektiv gegeben, besteht die Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH, das Reorganisationsverfahren zu beantragen. Andernfalls sind persönliche Haftungsfolgen des Geschäftsführers zu befürchten.

 

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