Reorganisation
Das Reorganisationsverfahren stellt eine relativ junge
Sanierungsmöglichkeit dar und ist ein Verfahren zur
Insolvenzprophylaxe. Es steht jenen Unternehmen offen, die zwar
einer Reorganisation bedürfen, bei denen jedoch noch keine
materielle Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung)
eingetreten ist.
Im Rahmen dieses gerichtlichen Verfahrens, welches ohne
öffentliche Bekanntmachungen und sohin äußerst diskret
abgewickelt wird, wird in Zusammenarbeit mit einem
Reorganisationsprüfer ein Reorganisationsplan erstellt. Neben
flankierenden zivilrechtlichen Maßnahmen soll dieser die
Sanierung des Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht bewirken.
Bei dieser Vorgangsweise begleiten wir unsere Mandanten durch das
gesamte gerichtliche Verfahren und insbesondere bei der
Ausarbeitung und Umsetzung eines Reorganisationsplanes.
Achtung: Ist Reorganisationsbedarf objektiv gegeben,
besteht die Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH, das
Reorganisationsverfahren zu beantragen. Andernfalls sind
persönliche Haftungsfolgen des Geschäftsführers zu befürchten.
|