Sanierung
Neben insolvenzrechtlichen Kompetenzen verfügt
unsere Kanzlei über ausgeprägte wirtschaftliche Kenntnisse und
Erfahrungen.
Mit diesen Möglichkeiten
können in wirtschaftlich schwierigen Situationen noch vor
Eintritt der Insolvenz notwendige Sanierungsmaßnahmen gesetzt
werden und dadurch die drohende Insolvenz vermieden werden.
Dies erfolgt etwa durch Verhandlungen mit
Gläubigern. Auf diese Weise können mit Gläubigern
Einzelvereinbarungen getroffen werden oder wird ein
außergerichtlicher Ausgleich mit der gesamten Gläubigerschaft
angestrebt.
Neben dem Kontakt mit Gläubigern werden von uns aktive
Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Je nach Situation
werden erforderliche Umschuldungen, Umstrukturierungen oder andere
Schritte (z.B.: sale and lease back, etc.) durchgeführt.
Auch nach abgeschlossener Sanierung stehen wir unseren
Mandanten bei der erfolgreichen Weiterführung ihres Unternehmens
zur Seite.
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