Tröthandl Rupprecht Schenz Haider Rechtsanwälte OEG
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Rechtstipps

AGB

Insolvenz
  a.) Grundlagen
  b.) Sanierung
  c.) Reorganisation
  d.) Entschuldung
  e.) Liquidation

Sanierung

Neben insolvenzrechtlichen Kompetenzen verfügt unsere Kanzlei über ausgeprägte wirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen.

Mit diesen Möglichkeiten können in wirtschaftlich schwierigen Situationen noch vor Eintritt der Insolvenz notwendige Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden und dadurch die drohende Insolvenz vermieden werden.

Dies erfolgt etwa durch Verhandlungen mit Gläubigern. Auf diese Weise können mit Gläubigern Einzelvereinbarungen getroffen werden oder wird ein außergerichtlicher Ausgleich mit der gesamten Gläubigerschaft angestrebt.

Neben dem Kontakt mit Gläubigern werden von uns aktive Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Je nach Situation werden erforderliche Umschuldungen, Umstrukturierungen oder andere Schritte (z.B.: sale and lease back, etc.) durchgeführt.

Auch nach abgeschlossener Sanierung stehen wir unseren Mandanten bei der erfolgreichen Weiterführung ihres Unternehmens zur Seite.

 

2340 Mödling
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Tel. +43(0)2236/86 53 43
Fax +43(0)2236/86 53 43-20
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