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Ihre Anwaltskanzlei für Unternehmenssanierung in Baden bei Wien

Die unterschiedlichsten Gründe können zu einer Unternehmensinsolvenz führen. Die LEXACTA Anwaltskanzlei hilft Ihnen dabei, eine Unternehmenssanierung durchzuführen und Ihr Unternehmen neu auszurichten. Egal, ob bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern oder bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens – wir sind an Ihrer Seite.

In einem kostenlosen Erstgespräch stellen wir fest, ob aktuell bereits eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens vorliegt. Häufig befindet sich ein Unternehmen lediglich in einem Liquiditätsengpass, der schwerwiegende Turbulenzen verursachen kann. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir alle Möglichkeiten, um die beste und kostengünstigste Lösung für Ihren Fall zu finden, damit ein Neustart möglich wird.

Außergerichtliche Sanierung und Gläubigerverhandlungen

Befindet sich Ihr Unternehmen lediglich in einem Liquiditätsengpass, unterstützen Sie die LEXACTA Rechtsanwälte bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Profitieren Sie von unseren guten Kontakten zu Banken. Wir versuchen, für Sie Stundungen, Überbrückungskredite, Umschuldungen, Raten- oder Abschlagszahlungen, Zinssenkungen, oder andere Nachlässe zu erzielen. Oft kann derart ein gerichtliches Insolvenzverfahren umgangen werden.

Eine Unternehmensinsolvenz ist nicht zwingend das Aus für Ihr Unternehmen. Etwa mit einem Sanierungsverfahren kann die Unternehmensinsolvenz überwunden werden. Das Sanierungsverfahren sieht eine Sanierung mit einer Mindestquote von 20 % vor, die innerhalb von zwei Jahren gezahlt werden muss. Das Unternehmen wird vom Insolvenzverwalter verwaltet und fortgeführt. Ziel ist die Erzielung eines Schuldennachlasses, um das Überleben des Unternehmens zu sichern.

Konkursverfahren

Ein Konkursverfahren findet statt, wenn es zu einer Betriebsschließung und Liquidation des Betriebsvermögens durch einen Masseverwalter kommt. Bei einer juristischen Person wird abschließend das Massevermögen an die Gläubiger verteilt und die Firma aufgelöst. Bei einer natürlichen Person muss es ein Schuldenregulierungsverfahren geben.

Ein Schuldenregulierungsverfahren ist dann erforderlich, wenn z.B. der Einzelunternehmer persönlich für die Verbindlichkeiten haftet. Alternativ könnte die Entschuldung durch ein Sanierungsverfahren herbeigeführt werden. Dazu müssen die nötigen Voraussetzungen vorliegen. Generell gibt es immer eine Lösung. Wir begleiten Sie persönlich von der kostenlosen Erstberatung bis zur Unternehmenssanierung oder Ihrer persönlichen Entschuldung.

Sie brauchen Unterstützung bei einer Unternehmenssanierung? Kontaktieren Sie uns jetzt!

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